Heiraten in der Landwirtschaft: Warum der Ehevertrag wichtiger ist als das Hochzeitskleid
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Warum ist der Ehevertrag, das Güterrecht und Absicherung der Ehefrau wichtig?⬇️
Die Hochzeitsglocken läuten, das Fest ist unvergesslich und die gemeinsame Zukunft auf dem Hof scheint perfekt. Beim Heiraten in der Landwirtschaft geht es um grosse Gefühle, aber auch um eine grosse unternehmerische Entscheidung. Denn ein Bauernhof ist mehr als nur ein Zuhause – er ist Arbeitsplatz, Kapitalanlage und oft ein über Generationen weitergegebenes Familienerbe. Genau deshalb ist ein Thema, das oft als unromantisch abgetan wird, in Wahrheit der grösste Liebesbeweis: der Ehevertrag in der Landwirtschaft.
Während das Hochzeitskleid für einen Tag ist, legt der Ehevertrag das Fundament für eine faire und sichere gemeinsame Zukunft. Er schützt nicht nur den Betrieb, sondern sorgt auch für eine gerechte Absicherung der Ehefrau in der Landwirtschaft (oder des Ehemannes) und schafft klare Verhältnisse, besonders wenn eine Heirat und Hofübernahme zusammenfallen. Das Schweizer Güterrecht für Bauern bietet zwar Standardlösungen, doch diese passen selten auf die komplexe Realität eines Familienbetriebs.
Das Güterrecht für Bauern: Warum die Standardlösung riskant ist
Wenn du in der Schweiz heiratest, ohne einen Ehevertrag abzuschliessen, gilt automatisch der Güterstand der «Errungenschaftsbeteiligung». Das bedeutet, das Vermögen wird in zwei Töpfe aufgeteilt:
- Eigengut: Alles, was du in die Ehe einbringst oder während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erhältst.
- Errungenschaft: Alles, was ihr während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet, insbesondere die Ersparnisse aus dem Arbeitseinkommen.
Im Falle einer Scheidung behält jeder sein Eigengut, und die Errungenschaft wird hälftig geteilt. Hier liegt die grosse Gefahr für Landwirtschaftsbetriebe: Wird der Hof während der Ehe übernommen oder mit Mitteln aus der Errungenschaft finanziert, kann er ganz oder teilweise zur Errungenschaft gezählt werden. Bei einer Scheidung müsste der Hofbesitzer den Partner auszahlen, was oft nur durch den Verkauf des Hofes möglich wäre. Das wäre das Ende des Familienbetriebs.
Der Ehevertrag in der Landwirtschaft: Die Lebensversicherung für den Hof
Ein notariell beurkundeter Ehevertrag in der Landwirtschaft ist das entscheidende Instrument, um dieses Risiko zu umgehen. Er erlaubt es euch, vom Standard-Güterrecht abzuweichen und eine massgeschneiderte Lösung zu finden.
Die häufigste und wichtigste Regelung für Bauernpaare ist, den landwirtschaftlichen Betrieb dem Eigengut des bewirtschaftenden Partners zuzuordnen. Damit wird der Hof aus der hälftigen Teilung im Scheidungsfall herausgenommen und sein Fortbestand gesichert. Dies ist besonders bei einer Heirat und Hofübernahme von entscheidender Bedeutung, um den Betrieb für die nächste Generation zu erhalten.
Weitere wichtige Punkte, die ein Ehevertrag in der Landwirtschaft regeln kann:
- Wahl eines anderen Güterstandes: Ihr könnt euch auch für die Gütertrennung entscheiden, bei der alle Vermögenswerte strikt getrennt bleiben.
- Bewertung des Betriebs: Das Gesetz sieht für Landwirtschaftsbetriebe eine Bewertung zum Ertragswert (was der Hof erwirtschaftet) statt zum viel höheren Verkehrswert (was er auf dem Markt wert ist) vor. Dies kann im Ehevertrag bestätigt oder angepasst werden, um faire Auszahlungssummen zu definieren.
- Regelung von Investitionen: Es kann festgehalten werden, wie Investitionen des einen Partners in das Eigengut des anderen (z.B. in den Umbau des Wohnhauses) bei einer Trennung behandelt werden.
Absicherung der Ehefrau in der Landwirtschaft: Fairness muss sein
Ein Ehevertrag, der nur den Hof schützt, ist aber nur die halbe Miete. Er muss auch eine faire Absicherung für die Ehefrau in der Landwirtschaft (oder den Ehemann) gewährleisten, die oft jahrelang auf dem Hof mitarbeitet, häufig ohne Lohn. Wenn der Betrieb zum Eigengut erklärt wird, geht der Partner, der nicht Eigentümer ist, bei der güterrechtlichen Teilung leer aus.
Deshalb muss ein guter Ehevertrag für Bauern auch die Gegenseite absichern:
- Vertraglich festgelegte Entschädigung: Es kann eine klare Summe oder ein Berechnungsmodus für den Fall einer Scheidung festgelegt werden, um die geleistete Arbeit und den Verzicht auf eine eigene Karriere abzugelten.
- Kombination mit einem Arbeitsvertrag: Die sauberste Lösung ist, die Mitarbeit über einen Anstellungsvertrag mit einem AHV-pflichtigen Lohn zu regeln. Dies sorgt für eine eigenständige soziale Absicherung der Ehefrau in der Landwirtschaft und ist ab 2027 sogar Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen.
- Einräumung von Wohnrecht oder Nutzniessung: Der Ehevertrag kann dem Partner im Todesfall ein Wohnrecht auf dem Hof sichern.
Ein offenes Gespräch über den Ehevertrag in der Landwirtschaft vor der Hochzeit ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Weitsicht, Fairness und gegenseitigem Respekt. Es stellt sicher, dass im schlimmsten Fall beide Partner geschützt sind und der Hof eine Zukunft hat.‘
Die rechtlichen Aspekte einer Heirat sind komplex, aber entscheidend. Für einen vollständigen Überblick über alle Themen der Partnersuche auf dem Land, lies unsere ultimativen Anleitung zur Partnersuche für schweizer Landwirte und Singles vom Land.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Ehevertrag Landwirtschaft, Güterrecht für Bauern, Absicherung Ehefrau Landwirtschaft
Ein **Ehevertrag in der Landwirtschaft ist existenziell**, weil der Hof oft das gesamte Vermögen darstellt und ohne vertragliche Regelung im Scheidungsfall geteilt werden müsste. Dies könnte den **Verkauf des Betriebs erzwingen**. Ein Ehevertrag kann den Hof dem Eigengut eines Partners zuweisen und so dessen Fortbestand sichern, während er gleichzeitig eine faire **Absicherung für die Ehefrau in der Landwirtschaft** regelt.
Ohne Ehevertrag gilt das ordentliche **Güterrecht für Bauern**, die **Errungenschaftsbeteiligung**. Das bedeutet, dass der während der Ehe erwirtschaftete Wertzuwachs des Betriebs (Errungenschaft) bei einer Scheidung hälftig geteilt wird. Wird der Hof sogar während der Ehe übernommen und aus gemeinsamen Mitteln finanziert, kann er vollständig zur Errungenschaft zählen, was das **Risiko für den Betrieb massiv erhöht**.
Bei einer Heirat und Hofübernahme schafft ein **Ehevertrag von Anfang an klare Verhältnisse**. Er kann festlegen, dass der übernommene Betrieb vollumfänglich im **Eigengut** des übernehmenden Partners verbleibt, unabhängig davon, wie die Finanzierung im Detail aussieht. Dies **schützt den Hof** vor güterrechtlichen Ansprüchen im Falle einer Scheidung und sichert die Weiterführung in der Familie.
Die **Absicherung der Ehefrau in der Landwirtschaft** kann im Ehevertrag auf verschiedene Weisen geregelt werden. Auch wenn der Hof zum Eigengut des Mannes erklärt wird, kann vertraglich eine **angemessene finanzielle Entschädigung** für die geleistete Arbeit im Scheidungsfall festgelegt werden. Dies kompensiert den Verzicht auf eine eigene Karriere und die fehlenden Beiträge in die Altersvorsorge.
Ein **Ehevertrag in der Landwirtschaft** sollte mindestens drei Punkte regeln: 1. Die güterrechtliche **Zuweisung des Betriebs** (meist zum Eigengut des Betriebsleiters). 2. Eine faire **finanzielle Regelung** für den Nichteigentümer-Partner im Falle einer Scheidung. 3. Idealerweise auch **Regelungen für den Todesfall**, um den überlebenden Partner bestmöglich abzusichern (oft in Kombination mit einem Erbvertrag).